Was für ein Messer darf man mit sich führen? – Alles, was du wissen musst!

Messereigenschaften bei der Mitführung berücksichtigen
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Hey,
in diesem Artikel werden wir uns ansehen, welches Messer du legal mit dir herumtragen darfst. Viele Leute fragen sich, ob sie ein Messer besitzen und mit sich herumtragen dürfen. Hier findest du die Antworten!

Es hängt davon ab, wo du dich befindest. In einigen Ländern ist es erlaubt, kleine Messer mitzuführen, aber in anderen nicht. Es ist am besten, dich vorher zu informieren, bevor du ein Messer mit dir herumträgst, weil du sonst Schwierigkeiten bekommen könntest.

Welche Regeln gelten für Messer? Einschränkungen & Tipps

Du hast über Messer nachgedacht und fragst Dich, welche Regeln es gibt? Dann lass uns mal schauen:

Es gibt einige Einschränkungen bei der Benutzung von Messern. Alle feststehenden Messer und Klappmesser mit Arretierung sind ab einer Klingenlänge von 4 cm verboten. Für Taschenmesser mit Slipjoint/nicht arretierbarer Klinge gilt hingegen keine Längenbeschränkung. Allerdings ist es besser, ein Taschenmesser nicht öffentlich zu tragen, da es leicht falsch interpretiert werden kann. Wenn Du Dich an die Regeln hältst, kannst Du Dir aber keine Sorgen machen. Achte einfach darauf, dass Du Dein Messer nicht in einer öffentlichen Einrichtung wie einer Schule oder einem öffentlichen Gebäude trägst.

Einhandmesser: Gesetzliche Bestimmungen beachten!

Du hast vielleicht schon mal von Einhandmessern gehört. Es handelt sich dabei um Messer, die du mit einer Hand feststellen kannst. Klingenlänge ist dabei unerheblich. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm fallen unter das Verbot des Führens nach § 42 a des Waffengesetzes. Das bedeutet, dass du solche Messer nicht öffentlich mit dir führen darfst. Es sei denn, du hast eine Ausnahmegenehmigung. Informiere dich also unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen, bevor du ein solches Messer kaufst.

Trage ein Messer mit Bedacht – Rechtslage & Tipps

Du musst aufpassen, wenn Du ein Messer bei Dir trägst. Ein sechs Zentimeter langes stumpfes Einhandmesser kann in den Augen des Gesetzgebers im Zweifelsfall sogar gefährlicher sein, als ein zwölf Zentimeter langes Küchenmesser, das frisch geschärft ist. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Du ein solches Messer bei Dir führen möchtest, muss ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegen. Dazu kann beispielsweise die Berufsausübung, die Jagd oder auch der Sportschießen gehören. Auch wenn Du im Freien unterwegs bist, kann es sinnvoll sein, ein Messer bei Dir zu haben – sei jedoch dir der möglichen Konsequenzen bewusst.

Trage ein Messer ohne Waffenbesitzkarte sicher!

Du hast keine Waffenbesitzkarte, aber du hast ein Messer? Dann musst du wissen, dass es grundsätzlich verboten ist, ein Messer mit sich herumzutragen. Aber es gibt Ausnahmen: Du kannst bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen. Du kannst dein Messer aber auch in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Wenn du dich an die Regeln hältst, bist du auf der sicheren Seite.

 Mit welchem Messer darf man sich in Deutschland bewegen?

Springmesser nach Waffengesetz: Max. 8,5 cm Klingenlänge beachten

Du solltest nach dem deutschen Waffengesetz darauf achten, dass du nicht unerlaubt mit Springmessern umgehst. Ausgenommen davon sind solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und die eine Länge von max. 8,5 Zentimetern nicht überschreitet. Wenn nur ein Merkmal nicht erfüllt wird, gilt das Verbot. Um sicherzugehen, dass du dich an die Vorschriften des Waffengesetzes hältst, solltest du lieber auf den Umgang mit Springmessern verzichten.

Bis 200Joule: Kleinkaliber- & Einzelladerwaffen ohne Eignungsgutachten

1 Nr.1 WaffG).

Du musst kein Eignungsgutachten übergeben, wenn Du eine Kleinkaliberwaffe mit einem Kaliber von 5,6 mm lfb (22 lr) oder eine Einzellader-Langwaffe mit einem Kaliber von 12 oder kleiner besitzt. Dies gilt vorausgesetzt, dass die Geschossenergie höchstens 200 Joule beträgt und es sich um Munition mit Randfeuerzündung handelt. Diese Regelung entspricht dem § 6 Abs. 1 Nr.1 des Waffengesetzes. Achte aber auch auf die gesetzlichen Regelungen deines Bundeslandes, denn diese können sich von der bundesweiten Regelung unterscheiden.

Taschenmesser besitzen: Volljährigkeit & Verbot beachten

Du darfst ein Taschenmesser besitzen, wenn du volljährig bist. Aber achte darauf, dass sich die Klinge entweder nicht einhändig öffnen lässt oder über eine Klingenverriegelung verfügt. Außerdem kannst du das Messer im öffentlichen Raum mitführen, aber denke daran, dass die meisten öffentlichen Orte ein Verbot haben, Messer mit sich zu führen. Achte also darauf, wo du es mitnimmst, und informiere dich, ob es ein Verbot gibt.

Messer besitzen und tragen: Was ist laut Gesetz erlaubt?

Du fragst Dich, welche Messer Du unbedenklich besitzen und tragen dürfen? Laut Gesetz gibt es einige Kriterien, die Du beachten musst. Zunächst einmal sind alle Klappmesser erlaubt, die eine Zweihand-Bedienung erfordern. Ebenso dürfen feststehende Messer, deren Klingenlänge unter 12 Zentimeter liegt, besessen und getragen werden. Bei Klappmessern kann die Klingenlänge auch länger sein. Natürlich musst Du aber immer aufpassen, dass das österreichische Waffengesetz nicht greift. Dieses regelt nämlich auch den Umgang mit Messern. Sei also immer achtsam, wenn Du ein Messer trägst.

Gaspistolen: Besitz nur mit gültiger Waffenbesitzkarte!

Gaspistolen sind eine Kategorie von Waffen, die als scharf eingestuft wird, obwohl sie nicht dazu bestimmt sind, jemanden zu verletzen. Der Besitz einer Gaspistole ohne ein PTB-Zeichen ist nur mit einer gültigen Waffenbesitzkarte erlaubt. Liegt keine solche vor, ist der Besitz illegal und man macht sich als Besitzer strafbar. Dies gilt auch, wenn die Gaspistole lediglich herumliegt. Dabei ist es egal, ob die Gaspistole nur gesammelt oder tatsächlich verwendet wird. Es ist für Dich also unbedingt notwendig, dass Du eine gültige Waffenbesitzkarte vorweisen kannst, bevor Du Dir eine Gaspistole anschaffst. Sonst riskierst Du eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Besitzen von Butterfly-, Fall-, Faust- & Springmessern in Deutschland

Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und Springmesser sind in Deutschland meist verboten. Da wir uns aber in einer Gesellschaft befinden, in der es auch Ausnahmen gibt, gibt es auch für Fallmesser eine: Mitglieder der Bundeswehr, der Polizei, der Zollverwaltung und anderer Behörden dürfen diese Messer ohne Einschränkungen besitzen, sofern das Waffengesetz nichts anderes definiert. Gleiches gilt auch für Balisong-Messer und Frontspringmesser.

 Messer für den täglichen Gebrauch tragen

Messertragen verboten: §42a des Waffengesetzes und Reise-Regeln

Du darfst keine Messer tragen, die als Hieb- und Stoßwaffen eingestuft sind oder einhändig ausklappbare Klappmesser. §42a des Waffengesetzes besagt, dass scharfkantige Messer, deren Klingenlänge über 12 Zentimeter beträgt, in der Öffentlichkeit nicht getragen werden dürfen. Insbesondere solltest Du Dich an diese Regel halten, wenn Du in ein anderes Land reist, da dort möglicherweise strengere Gesetze gelten. Es ist wichtig, sich vorab über die jeweils gültigen Gesetze zu informieren.

§42a-konforme Taschenmesser: Alles, was du wissen musst

Du hast dich schon immer gefragt, was die einzelnen Bestandteile eines §42a-konformen Taschenmessers sind, die legal in der Öffentlichkeit getragen oder geführt werden dürfen? Hier gibt es einige Dinge, die du beachten musst. Zunächst einmal kann man grundsätzlich zwischen zweihändig zu öffnenden Taschenmessern mit und ohne Klingenverriegelung sowie einhändig zu öffnenden Taschenmessern ohne Klingenverriegelung unterscheiden. Einhändig zu öffnende Taschenmesser müssen eine Klingenlänge von maximal 8 cm aufweisen, wobei die Gesamtlänge des Messers nicht mehr als 21 cm betragen darf. Zweihändig zu öffnende Taschenmesser müssen eine Klingenlänge von maximal 12 cm aufweisen, wobei die Gesamtlänge des Messers nicht mehr als 24 cm betragen darf. Außerdem müssen sie über eine Klingenverriegelung verfügen.

Du musst also darauf achten, dass dein Taschenmesser die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Sonst kann es sein, dass du mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen musst. Also schau am besten vor dem Kauf genau nach, ob dein Taschenmesser die oben genannten Anforderungen erfüllt. So kannst du ganz in Ruhe und ohne Sorgen im öffentlichen Raum dein Messer führen.

§42a WaffG: Messer mit Klingenlänge > 12 cm tragen

Grundsätzlich ist es laut § 42a WaffG verboten, ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm zu führen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich dabei um ein Modell mit einer einhändig feststellbaren Klinge, oder um ein Modell mit einer feststehenden Klinge handelt. Es ist entscheidend, dass die Klinge länger als 12 cm ist. Ausnahmen von dieser Regelung können jedoch durch die Abgabe einer Erlaubnis anerkannt werden. So kannst Du beispielsweise ein Messer mit einer Klinge von mehr als 12 cm in bestimmten Fällen durch eine Erlaubnis des zuständigen Landeskriminalamts tragen. Achte daher immer auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und informiere Dich vorher, wenn Du ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm kaufen oder tragen möchtest.

Besitz von Wurfmessern: Erlaubt, aber nicht in der Öffentlichkeit!

Du darfst Wurfmesser besitzen, ohne dass du eine Erlaubnis dafür brauchst. Allerdings darfst du sie nicht in der Öffentlichkeit führen. Es gibt verschiedene Messer mit zwei Klingen, die aussehen wie Wurfsterne. Obwohl sie ähnlich gefährlich sind, werden sie nicht als solche eingestuft und der Besitz ist nicht nach dem Strafgesetzbuch verboten. Wurfmesser sind in vielen verschiedenen Größen und Formen erhältlich, von denen einige speziell für das Werfen entwickelt wurden. Es ist wichtig, dass du verantwortungsvoll mit Wurfmessern umgehst und dass du sie nur unter Anleitung eines qualifizierten Lehrers benutzt.

Messer kaufen: Wofür? Klingenlänge & Handhabung beachten

Du suchst ein Messer? Dann solltest Du Dir überlegen, wofür Du es brauchst. Feststehende Messer haben eine Klingenlänge von ungefähr 8 cm und mehr, wobei 10 cm die optimale Länge für den Alltagsgebrauch sind. Allerdings wird ein Messer ab einer Klingenlänge von 15 cm schnell unhandlich. Ausgenommen sind hier Spezialfälle wie Macheten, die eine größere Klingenlänge haben, aber durch ihre spezielle Bauform trotzdem einfach zu handhaben sind. In jedem Fall solltest Du Dir vor dem Kauf überlegen, was Du mit dem Messer machen möchtest und wie Du es am besten handhaben kannst.

Gegenstände wie Spielzeugwaffen, Hieb- und Stoßwaffen – Verbot in Deutschland

Anscheinswaffen sind Gegenstände, die optisch einer Schusswaffe ähneln, aber eigentlich nicht als Waffe gedacht sind. Dazu gehören vor allem Spielzeugwaffen. Diese können in Deutschland nicht gekauft oder besessen werden, auch nicht zu privaten Zwecken.

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können, aber nicht als Schusswaffe. Dazu gehören zum Beispiel Baseballschläger, Stöcke, Schlagringe oder ähnliche Gegenstände. Auch solche Gegenstände dürfen in Deutschland nicht gekauft oder besessen werden, auch nicht zu privaten Zwecken.

Einhandmesser sind Messer, die eine Klinge haben, die mit einer Hand festgestellt werden kann. Auch Messer, die eine feststehende Klinge haben, die länger als 12 cm ist, sind in Deutschland verboten. Ein solches Messer darf daher auch nicht gekauft oder besessen werden, auch nicht zu privaten Zwecken.

In Deutschland ist es also nicht erlaubt, Gegenstände wie Spielzeugwaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehender Klinge über 12 cm zu kaufen oder zu besitzen, auch nicht zu privaten Zwecken. Personen, die diese Gegenstände besitzen oder kaufen, riskieren eine Strafe oder sogar eine Haftstrafe. Wenn Du also Gegenstände wie Spielzeugwaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messer besitzen möchtest, rate ich Dir, einen Fachhändler zu besuchen und Dir dort beraten zu lassen. Bei diesen Fachhändlern kannst Du Gegenstände kaufen, die nicht als Waffe gedacht sind und dennoch eine ähnliche Optik haben. Dadurch kannst Du Dir sicher sein, dass Du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Kleiner Waffenschein: Infos zur PTB-Waffe & gesetzliche Vorschriften

Mit einem Kleinem Waffenschein bist du berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen) draußen vor deiner Wohnung, deinen Geschäftsräumen und dem befriedeten Besitztum zu tragen. Diese Waffen müssen das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Solltest du dir eine solche Waffe anschaffen wollen, so ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. In Deutschland darfst du nur Waffen kaufen und besitzen, die ein Zulassungszeichen der PTB aufweisen. Wenn du eine solche Waffe kaufen möchtest, ist es ratsam, dass du eine Beratung in einem Waffengeschäft in Anspruch nimmst, damit du nicht unabsichtlich gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Erlaubte Messer in der Öffentlichkeit: Was Du beachten musst

In der Öffentlichkeit sind feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, nicht erlaubt. Dies betrifft sowohl das Tragen als auch das Mitführen solcher Messer außerhalb des eigenen Grundstücks. Wenn Du also ein solches Messer besitzt, solltest Du es in Deiner Wohnung aufbewahren und nur dort verwenden. Solltest Du unterwegs ein Messer benötigen, so empfehlen wir Dir, dir ein anderes, kleineres Modell anzuschaffen, welches in der Öffentlichkeit erlaubt ist.

Sicherer Transport von Einhandmessern & Fixeds: §42 WaffG

Du musst beim Transport deines Einhandmessers oder Fixeds auf jeden Fall darauf achten, dass die Klinge über 12 Zentimeter ist, denn dann muss es in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, wenn du dich an §42 Absatz 2 WaffG halten willst. Aber was genau ein verschlossenes Behältnis ist, das wird im Gesetz nicht definiert. Ein Rucksack oder eine Tasche, die mit einem Reißverschluss oder einem anderen Verschluss versehen ist, dürfte aber in der Regel ausreichen, um dein Messer sicher zu transportieren. Aber achte darauf, dass der Verschluss gut geschlossen ist, damit du dich nicht strafbar machst.

Einhandmesser in Deutschland: Was Du beachten musst

Du hast ein Einhandmesser? Dann solltest Du aufpassen – denn das Führen eines Einhandmessers ist in Deutschland nur erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dabei spielt es keine Rolle, wie lang die Klinge ist. Verstößt Du gegen diese Regelung, wird das mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und der Einziehung des Gegenstands geahndet. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vor dem Führen eines Einhandmessers über die aktuellen Gesetzeslagen informierst. Insbesondere in Bezug auf die Länge der Klinge, die vorgegebenen Einschränkungen und die möglichen Folgen eines Verstoßes.

Schlussworte

In Deutschland ist es erlaubt, ein Messer mit sich zu führen, solange es eine Klingenlänge von maximal 12 cm hat und kein verbotenes Werkzeug ist (z.B. ein Springmesser). Du solltest immer darauf achten, dass Du das Messer nicht öffnest, wenn Du in der Öffentlichkeit bist, da das ein Verstoß gegen das Gesetz sein kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du auf jeden Fall genau wissen solltest, was für ein Messer du mit dir herumtragen darfst, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Vermeide es, ein Messer mitzuführen, dessen Klinge länger als 7 cm ist, und achte darauf, dass du dich an die Regeln hältst!

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