Wie lang darf ein Messer mit feststehender Klinge sein? Erfahre die Gesetzeslage!

Länge von Messern mit feststehender Klinge
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Du fragst dich, wie lang ein Messer mit feststehender Klinge sein darf? Hier erfährst du, worauf du achten musst und was die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind.

In Deutschland dürfen Messer mit einer feststehenden Klinge nur bis zu einer Länge von 12 cm besitzen. Solltest du ein Messer mit einer längeren Klinge besitzen, kann das als Waffenbesitz geahndet werden. Also pass auf, dass du nicht zu lange Messer besitzt!

Legale Messer: Klapp- & Feststehende mit Zwei-Hand-Bedienung

Du fragst Dich, welche Messer Du unbedenklich besitzen und tragen darfst? Grundsätzlich bist Du mit einem Klappmesser, das über eine Zweihand-Bedienung verfügt, auf der sicheren Seite. Diese erlaubt es, das Messer leichter zu öffnen und zu schließen, ohne dass es aus Versehen aufspringt. Darüber hinaus sind auch feststehende Messer, deren Klingenlänge unter 12 Zentimeter liegt, meistens legal. Klappmesser dürfen allerdings auch länger sein, wenn sie über eine Zwei-Hand-Bedienung verfügen. Allerdings ist hier das Waffengesetz zu beachten, welches einen genauen Rahmen vorgibt. Achte also darauf, dass Dein Messer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Du legal damit unterwegs bist!

Einhandmesser: Klingenlänge spielt Rolle, Verbot nach §42a WaffG

Du hast vielleicht schon einmal von Hieb- und Stoßwaffen gehört. Aber hast du gewusst, dass auch Einhandmesser dazugehören? Ein Einhandmesser ist ein Messer, das einhändig gehalten und mit einer feststellbaren Klinge ausgestattet werden kann. In Deutschland unterliegt das Führen eines Einhandmessers dem Verbot des § 42a WaffG. Klingenlänge spielt dabei keine Rolle. Wenn deine Klinge länger als 12 cm ist, dann musst du das Messer zuhause lassen. Denk also daran, dass es sich bei Einhandmessern in Deutschland um verbotene Waffen handelt!

Verbotene Messer in Deutschland – Was Du wissen musst

Du hast wahrscheinlich schon mal von Butterflymessern, Fallmessern, Faustmessern und Springmessern gehört. Aber weißt Du auch, dass diese in Deutschland verboten sind? Das heißt, dass Du Dir keine Sorgen machen musst, dass Dir jemand eines dieser Messer unter die Nase hält. Laut Anlage 2 des Waffengesetzes sind solche Messer nämlich nicht erlaubt. Auch Balisong-Messer und Frontspringmesser fallen unter dieses Verbot. Falls Du mal ein Messer kaufen möchtest, achte also darauf, dass es nicht zu den verbotenen Gegenständen gehört.

Vorteile von feststehenden Messern: Stabilität & Hygiene

Bei einem feststehenden Messer ist die Klinge fest mit dem Griff verbunden. Dadurch bilden sie eine starre Einheit. Ein eindeutiger Vorteil für feststehende Messer gegenüber anderen Messerformen ist die Stabilität. Du kannst also deutlich mehr Kraft aufwenden, ohne dass sich der Griff oder die Klinge verzieht. Außerdem ist ein feststehendes Messer wesentlich leichter zu reinigen, da du die Klinge einfach vom Griff lösen kannst. Damit bist du im Handumdrehen immer wieder hygienisch sauber.

Länge eines Messers mit feststehender Klinge

Keine Hieb- und Stoßwaffen außerhalb des Grundstücks tragen

Du darfst Hieb- und Stoßwaffen, Anscheinswaffen oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm nicht außerhalb deines Grundstücks oder deiner Wohnung tragen. Auch wenn ein Messer einhändig feststellbar ist, hast du es nicht außerhalb deines Grundstücks oder deiner Wohnung bei dir zu haben. Waffen jeglicher Art dürfen nur zu einem bestimmten Zweck und ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums getragen werden. Es ist wichtig, das Verbot zu beachten, da es sonst zu rechtlichen Konsequenzen kommen kann.

Kaufe das perfekte Fahrtenmesser/Pfadmesser – Achte auf Klingenlänge & Verarbeitung

Du möchtest ein Fahrtenmesser oder Pfadmesser kaufen, aber weißt nicht, welches? Es ist wichtig, dass du auf die Klingenlänge achtest, wenn du das Messer in der Öffentlichkeit tragen möchtest. Sie darf nicht mehr als 12 Zentimeter lang sein. Bei Taschenmessern ist die Funktionalität entscheidend. Achte auf eine gute Verarbeitung und eine scharfe Klinge, damit du das Messer auch wirklich nutzen kannst. Vielleicht solltest du dich auch nach einem Outdoor-Fahrtenmesser oder einem speziellen Pfadfinder-Messer umschauen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch eine Fachkraft zurate ziehen, die dich berät.

Messerkauf: Klingenlänge beachten – 12 cm Grenze in Deutschland

Beim Kauf eines Messers ist die Länge der Klinge ein wichtiger Faktor. Besonders wenn Du vorhast, das Messer offen und sichtbar, z.B. an Deinem Gürtel, mitzuführen. In Deutschland ist es nämlich nicht gestattet, ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm offen mitzuführen. Denke also daran, bevor Du ein Messer kaufst, unbedingt die Länge der Klinge zu überprüfen, um späteren Ärger zu vermeiden.

Einhandmesser: Kenn die Regeln & verstau sicher!

Du solltest wissen, dass das Führen eines Einhandmessers eine Ordnungswidrigkeit ist, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 10000 € und der Einziehung des Messers geahndet wird. Es ist wichtig, dass Du die Regeln bezüglich Einhandmesser kennst, um eine ungewollte Bestrafung zu vermeiden. Wenn Du ein Einhandmesser transportieren möchtest, dann solltest Du es sicher verstauen, z.B. in einer mitgeführten Tasche, damit es nicht zu leicht zugänglich ist.

Erlaubte Messer mitführen: Klingenlänge bis zu 12cm

Du darfst feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 Zentimetern mitführen. Auch Klappmesser, die du beidhändig öffnen kannst, sind erlaubt. Vorsicht: Beidseitig geschliffene feststehende Messer (Dolche), Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser sind verboten. Diese Waffen dürfen auch nicht in so genannten Waffenverbotszonen mitgeführt werden. Achte also darauf, dass du mit den Messern, die du bei dir hast, nicht gegen das Gesetz verstößt.

KM 2000: Bundeswehr Kampfmesser seit 1989 im Einsatz

Du hast schon einmal vom KM 2000 gehört? Das ist das aktuelle Kampfmesser der deutschen Bundeswehr. Es ist schon seit 1989 im Einsatz und ist noch immer das zurzeit am weitesten verbreitete Messer bei den Bundeswehr-Soldaten. Es wurde damals von der Firma Eickhorn entwickelt und ist eine kompakte, aber robuste und effektive Waffe. Das Messer hat eine Gesamtlänge von ca. 30 cm und eine Klingenlänge von 17 cm. Es ist aus einer speziellen High-Performance-Stahllegierung gefertigt, die sehr robust und korrosionsbeständig ist. Außerdem ist das Griffstück mit einer Kratzfestigkeit versehen, die es sehr belastbar macht. Das KM 2000 ist ein echtes Multitalent und wird hauptsächlich für den Einsatz im Nahkampf und zum Sägen, Schneiden und Graben verwendet.

Messer mit feststehender Klinge Länge

Anscheinswaffen und Hieb- und Stoßwaffen: Was ist erlaubt?

Anscheinswaffen sind Gegenstände, die – aufgrund ihrer äußeren Erscheinung – als Waffe wahrgenommen werden können. Dazu gehören zum Beispiel erscheinungsähnliche Gegenstände wie Schreckschusswaffen, Softairwaffen, Laserwaffen, Signalwaffen, Luftdruckwaffen, Gaspistolen oder Spielzeugwaffen.

Hieb- und Stoßwaffen sind Waffen, mit denen man durch Schlagen oder Stechen Verletzungen herbeiführen kann. Hierzu zählen beispielsweise Schlagstöcke, Keulen, Schwerter, Speere, Stöcke und ähnliche Gegenstände.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm sind im öffentlichen Raum verboten. Diese Messer, auch als Springmesser bezeichnet, können durch einfaches Aufklappen der Klinge eingesetzt werden. Generell solltest Du Dich hierbei aber an die gesetzliche Regelung halten und solche Messer nicht öffentlich mit Dir herumtragen.

Messing mitnehmen: Erfahre hier die Ausnahmen!

Auch wenn du dir ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm oder ein Einhandmesser gekauft hast, darfst du dieses nicht außerhalb deines Grundstücks mitführen. Aber keine Sorge, es gibt Ausnahmen. Falls du beispielsweise Fotos, Filme oder Aufnahmen für das Fernsehen machst, darfst du das Messer auch mitnehmen. Allerdings solltest du dann einen Nachweis vorlegen können, dass es sich tatsächlich um eine begonnene Aufnahme handelt.

Gesetzliche Regelungen für Messer mit Klingenlänge über 12 cm

Grundsätzlich ist es laut § 42a des Waffengesetzes nicht erlaubt, ein Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um ein Modell mit einer einhändig feststellbaren Klinge oder ein Messer mit feststehender Klinge handelt. Bei der Einhaltung dieser Regelung gibt es jedoch einige Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen Messer mit feststehender Klinge über 12 cm Länge für gewisse Beschäftigungen, wie zum Beispiel im Forstwesen, benutzt werden. Außerdem müssen solche Messer nicht unbedingt in der Öffentlichkeit versteckt getragen werden – es reicht, wenn du sie gut verschlossen mit dir führst. Wenn du also dein Messer in der Öffentlichkeit bei dir tragen möchtest, solltest du dich unbedingt über die gesetzlichen Regelungen informieren.

Skalpelle mit Diamantklingen: Präzise und teuer

Du hast schon mal von Skalpellen gehört? Dann weißt Du sicherlich, dass sie sehr scharf sind. Aber weißt Du auch, dass es Skalpelle mit Diamantklingen gibt? Ja, diese Klingen sind sogar noch schärfer als Stahl! Meist werden sie bei Operationen am Auge verwendet, da sie sehr präzise sind. Aufgrund der Verwendung von Diamanten bei der Herstellung sind sie allerdings auch sehr teuer. Der materielle Einsatz dieser Skalpelle ist also nicht selbstverständlich. Dennoch ist es wichtig, dass sie für Operationen am Auge eingesetzt werden, denn dadurch kann die Präzision der Arbeit und somit das Ergebnis deutlich verbessert werden.

Verantwortungsvoller Umgang mit Messern – Regeln und Sicherheit

Du musst beim Umgang mit Messern immer vorsichtig sein. Ab einer Klingenlänge von 4 cm sind feststehende und Klappmesser verboten. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Taschenmesser mit Slipjoint- oder nicht arretierbarer Klinge. Diese sind in Deutschland erlaubt, egal wie lang die Klinge ist. Es ist aber trotzdem wichtig, dass du beim Umgang mit Messern immer verantwortungsvoll bist und deine Sicherheit immer im Blick hast.

§42a WaffG: Trageverbot für bestimmte Messer in DE

Seit April 2008 gilt in Deutschland ein Trageverbot für bestimmte Messer. Laut §42a WaffG sind alle Messer, die als Hieb- und Stichwaffe klassifiziert werden, davon betroffen. Vor allem Dolche und Springmesser sind hier gemeint. Das Trageverbot ist öffentlich und wird streng kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Wer ein Messer trägt, sollte daher unbedingt vorher eine rechtliche Beratung einholen, um sicherzustellen, dass man sich nicht gegen das Gesetz verstößt.

Transporteinhandmesser/Fixeds: §42 Absatz2 WaffG beachten

Du solltest beim Transport eines Einhandmessers oder Fixeds mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern immer vorsichtig sein. Wie genau du dich dabei verhalten musst, regelt §42 Absatz 2 WaffG. Dort steht, dass diese Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden dürfen. Aber was genau ein verschlossenes Behältnis ist, definiert der Gesetzgeber leider nicht. Wenn du also ein solches Messer transportierst, solltest du immer darauf achten, dass es sicher und geschützt verpackt ist. Auch wenn du dir nicht ganz sicher bist, ob deine Verpackung den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht, ist es besser, lieber zu vorsichtig zu sein und das Messer in einer Box oder einem Koffer zu transportieren. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Waffengesetz: Schwerter und Messer als Waffen einzustufen

Fazit: Schwerter und Messer mit beidseitig geschliffener Klinge sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG als Waffen einzustufen. Dies gilt aber nicht für feststehende Messer, wie z.B. Fahrtenmesser, Macheten oder Jagdnicker. Diese fallen nicht unter das Waffengesetz und sind somit nicht als Waffen einzustufen. Allerdings ist es bei der Benutzung dieser Messer wichtig, sich der Verantwortung und den Konsequenzen bewusst zu sein. Denn bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz, können je nach Schwere des Vergehens, hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Wurfmesser: Erlaubnis, Besitz, und Aufbewahrung

Du hast schon mal von Wurfmessern gehört, aber weißt nicht genau, welche Erlaubnis du haben musst, um sie zu besitzen? Grundsätzlich sind Wurfmesser erlaubnisfreie Gegenstände, allerdings ist es nicht erlaubt, sie in der Öffentlichkeit zu führen. Es gibt auch Messer mit zwei Klingen, die einem Wurfstern ähneln. Diese sind zwar ähnlich gefährlich, die Besitz ist jedoch nicht strafbar im Sinne des StGB. Wurfmesser sollten immer unter Aufsicht und nur auf speziellen Schießplätzen benutzt werden. Zudem solltest du auf die richtige Aufbewahrung achten, um Unfälle zu vermeiden.

Taschenmesser §42a-konform: 2händig & einhändig ohne Verriegelung

Du willst Dein Taschenmesser in der Öffentlichkeit tragen oder führen? Dann musst Du auf §42a-konforme Messer achten. Ein solches Messer muss entweder zweihändig oder einhändig zu öffnen sein. Bei zweihändigen Messern kannst Du zwischen Modellen mit und ohne Klingenverriegelung wählen. Einhändige Messer müssen allerdings ohne Klingenverriegelung sein. So bist Du auf der sicheren Seite und musst Dir keine Sorgen um eine mögliche Strafverfolgung machen. Erkundige Dich am besten vor dem Kauf bei einem Fachhändler, ob Dein Taschenmesser §42a-konform ist.

Fazit

In Deutschland dürfen Messer mit feststehender Klinge maximal 12 cm lang sein. Wenn die Klinge länger als 12 cm ist, musst du es als Waffe behandeln. Wenn du ein Messer mit feststehender Klinge länger als 12 cm besitzen möchtest, dann musst du eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Fazit: Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen deines Landes zu kennen, da die Länge eines feststehenden Messers variieren kann. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf eines Messers immer über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, um sicherzustellen, dass man das richtige Messer für den jeweiligen Zweck hat.

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