Wie lang darf ein Messer ohne Waffenschein sein? Erfahre die Antworten hier!

Länge eines Messers ohne Waffenschein in Deutschland
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Du hast dich schon mal gefragt, wie lang ein Messer sein darf ohne einen Waffenschein zu benötigen? Hier erfährst du, was du dazu wissen musst. Es ist wichtig, dass du die Gesetze kennst und verstehst, damit du nicht für etwas bestraft wirst, was du nicht wissen konntest. Lass uns also herausfinden, wie lang ein Messer sein darf, ohne dass du einen Waffenschein brauchst!

Ohne einen Waffenschein darf ein Messer in Deutschland maximal eine Klingenlänge von 12 cm haben.

Legale Tragebestimmungen für Messer: Was gilt?

Du darfst Messer nicht in der Öffentlichkeit tragen, auch wenn sie kleiner als 12 cm sind. Einhandmesser, also Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, dürfen nicht mal auf dem eigenen Grundstück mitgeführt werden. In manchen Fällen ist es aber erlaubt, Messer und andere Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen, wenn es sich um eine rechtmäßige und gerechtfertigte Notwehr handelt. Wenn du ein Messer bei dir tragen möchtest, informiere dich vorher über die rechtlichen Bestimmungen in deinem Bundesland. Nur so kannst du sichergehen, dass du dich nicht strafbar machst.

Legaler Besitz & Tragen von Messern: Was gilt?

Du fragst dich, welche Messer du unbedenklich besitzen und tragen dürftest? Grundsätzlich gilt: Alle Klappmesser, die über eine Zweihand-Bedienung verfügen, sind gesetzlich erlaubt. Auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 Zentimetern darfst du besitzen und tragen – sofern das Waffengesetz nicht auf dich zutrifft. Aber auch Klappmesser mit einer größeren Klingenlänge können im Rahmen der Gesetze legal besessen werden. Dazu musst du jedoch einige spezielle Voraussetzungen erfüllen. Es lohnt sich, die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Bundesland genau zu prüfen.

Freizeitwaffen: Große Auswahl an Softair Gewehren & mehr

Du suchst nach den richtigen Waffen für Deine Freizeit? Dann bist Du hier genau richtig! Bei uns findest Du eine große Auswahl an Softair Gewehren und Pistolen, CO2 Waffen, Gas- und Signalwaffen (auch Schreckschusswaffen genannt), Armbrüsten, Bögen, Luftgewehren und Luftpistolen. Egal, ob Du auf der Suche nach einem neuen Hobby bist oder Dich einfach nur gut ausrüsten möchtest – in unserem Sortiment an Freizeitwaffen ist für jeden etwas dabei. Überzeuge Dich selbst!

Erlaubte Messer in der Öffentlichkeit: Max. 12 cm Klingenlänge

Du darfst ein Messer bis zu 12 cm Klingenlänge mit in die Öffentlichkeit nehmen. Klappmesser müssen beidhändig geöffnet werden. Doch Achtung: Dolche, Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser sind nicht erlaubt! Halte dich auch an die Waffenverbotszonen. Da kannst du keine Waffen mit dir führen, egal ob feststehende Messer, Dolche, Hiebwaffen, Stoßwaffen oder Einhandmesser. Also lieber vorher informieren, bevor du Ärger bekommst.

Länge eines Messers ohne Waffenschein

Kein Grund zur Sorge: Multitools und Klingengesetz

Für die meisten Multitools ist also kein Grund zur Sorge, du kannst weiterhin beruhigt einkaufen gehen. Allerdings könnten Cutter und Teppichmesser davon betroffen sein. Das liegt daran, dass die Formulierung des Gesetzestextes auch diese Art Werkzeuge in den Fokus rückt, da sie die Eigenschaften der verbotenen Klingen aufweisen. Also achte darauf, dass du dir beim Kauf solcher Produkte die Gebrauchsanleitung durchliest, um sicher zu sein, dass du auf der rechtssicheren Seite bist. Achte auch darauf, dass das Messer einhändig bedienbar und feststellbar ist und vermeide es, es öffentlich zu tragen.

Einhandmesser: Darfst Du Sie Zuhause, in Geschäften & auf befriedetem Besitztum nutzen?

Gut zu wissen: Du darfst ein Einhandmesser zu Hause, in Geschäftsräumen oder auf befriedetem Besitztum nutzen und besitzen. Leider darfst Du es aber nicht in der Öffentlichkeit mit Dir herumtragen. Einige europäische Länder, wie z.B. die Schweiz, haben hier sehr entspannte Gesetze. In Deutschland ist es jedoch verboten, ein Einhandmesser in der Öffentlichkeit zu tragen. Es kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Deshalb solltest Du Dich immer an die Gesetze Deines Landes halten.

Klingenlänge über 12 cm: Was das Waffengesetz sagt

Du hast eine Frage zu dem Begriff „Klingenlänge über 12 cm“? Kein Problem, das klären wir gleich. Klingenlänge bedeutet die Länge des Messers von der Griffbeschalung bis zur Spitze, wobei hier die Länge über 12 cm gemeint ist. Diese ist in § 42a des Waffengesetzes (WaffG) verboten. Wenn die Klingenlänge unter 12 cm liegt, dann kann das Messer getragen und geführt werden. Allerdings sollte man sich vorab über die lokalen und gesetzlichen Bestimmungen informieren, da es hier je nach Land, Region und Bundesland eigene Regelungen gibt.

Taschenmesser mit Slipjoint & nicht arretierbarer Klinge – Keine Klingenlängenbeschränkung!

Du hast vielleicht schon einmal von der Verbotsregelung gehört, dass feststehende Messer und Klappmesser ab einer Klingenlänge von 4 cm verboten sind. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Für Taschenmesser mit Slipjoint oder einer nicht arretierbaren Klinge gilt hingegen keine Längenbeschränkung. Das bedeutet, dass Du dann auch Messer mit einer längeren Klinge besitzen darfst. Allerdings solltest Du beim Tragen dieser Messer stets vorsichtig sein und Dich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben.

Gesetzgeber: Sechs Zentimeter Einhandmesser ist gefährlicher

Du hast es schon mitbekommen: Ein sechs Zentimeter langes stumpfes Einhandmesser ist laut dem Gesetzgeber gefährlicher als ein frisch geschärftes zwölf Zentimeter langes Küchenmesser. Klingt erstmal komisch, oder? Aber die Ausnahme ist, dass du ein solches Messer führen darfst, wenn du ein „berechtigtes Interesse“ daran hast. Ein Beispiel wäre, wenn du damit dein Holz bearbeiten oder auf einer Jagd gehen musst. Dann ist es meistens erlaubt, aber du solltest dich immer vorher informieren. Denn wenn du ein Messer ohne berechtigtes Interesse führst, droht dir eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe. Also lieber vorsichtig sein!

Verbotene Hieb- und Stoßwaffen in Deutschland

Du hast wahrscheinlich schon mal von Hieb- und Stoßwaffen gehört. Dabei handelt es sich um Messer, die in Deutschland verboten sind. Dazu gehören Einhandmesser, bei denen die Klingenlänge unbeachtlich ist, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Einhandmesser sind besonders, da sie einhändig feststellbar sind. Solche Messer fallen unter das Verbot des Führens nach § 42 a WaffG. Wenn Du ein solches Messer trägst, kannst Du deshalb eine Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten. Daher solltest Du Dich bei der Auswahl Deines Messers immer an die gesetzlichen Vorgaben halten.

 Messerlänge ohne Waffenschein

Klapp- und Einhandmesser in DE: Diese Regeln gelten

In Deutschland dürfen Klappmesser, also Messer mit einer Klinge, die in den Griff geklappt werden kann, in der Öffentlichkeit geführt werden. Einhandmesser mit einer feststellbaren Klinge, die nicht mehr als 12 Zentimeter lang ist, sind ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht durch ein Verbot geächtet sind. Es gibt jedoch einige Einschränkungen: Einige Bundesländer verbieten Messer, die als Waffe verwendet werden können, wie beispielsweise Springmesser, Butterfly-Messer oder Macheten. Das Tragen von feststehenden Messern ist in der Regel auch nur dann erlaubt, wenn sie eine Klingenlänge von höchstens 12 Zentimetern haben. Auch hier bilden einige Bundesländer eine Ausnahme. Daher ist es wichtig, sich vorher über die geltenden Regeln in deinem Bundesland zu informieren, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Jagdmesser ab 18 – Waffengesetz Beachten!

Du kannst dir ab deinem 18. Geburtstag ein Jagdmesser zulegen, aber es ist wichtig, dass du dich an das Waffengesetz hältst. Jedes Messer, das als Einhandmesser verwendet werden kann, muss immer in einer Messerscheide und zudem in einer Tasche verstaut werden, wenn du es mit dir herumträgst. So kannst du sicher sein, dass du ein Jagdmesser besitzt und es auch legal führen kannst. Achte aber auch darauf, dass du es nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Orten, die ein Verbot des Führens von Waffen haben, mit dir herumträgst.

Waffenbesitz ab 18: §42a des Waffengesetzes beachten

Ab dem 18. Geburtstag darfst Du in Deutschland einen Teleskop-Schlagstock, ein Bajonett, einen Degen, einen Dolch, einen Säbel oder ein Schwert besitzen. Allerdings ist das Führen dieser Waffen außerhalb des persönlichen, befriedeten Gebiets verboten. Das beinhaltet Deine Wohnung, Dein Grundstück oder auch Deine Gewerberäume. Dies besagt der §42a des Waffengesetzes. Es ist also wichtig, dass Du Dich an diese Vorschrift hältst, damit Du nicht mit den Konsequenzen eines Verstoßes konfrontiert wirst.

Karambit: Legal ab 18, 10,5cm Klinge, Kampfsport & EDC

In Deutschland ist das Karambit eine Waffe, die nach dem Waffengesetz geregelt wird. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr darfst Du sie legal erwerben und besitzen. Die typische Klingenlänge der Karambits beträgt 10,5 Zentimeter. Dieser traditionelle, kurze Kampfkrummdolch, der ursprünglich aus Südostasien stammt, wird heutzutage auch als EDC-Messer verwendet – wenn es auch nicht unbedingt die beste Wahl dafür ist. Da das Karambit eine einzigartige Form hat, kann es beim Kampf sehr effektiv sein. Es ist ein beliebtes Messer in der Kampfsportszene, da es leicht zu beherrschen und zu verwenden ist.

§ 42a des Waffengesetzes: Messer mit >12cm nicht erlaubt

Du hast vielleicht schon mal von § 42a des Waffengesetzes gehört. Er besagt, dass Messer, die eines der folgenden Merkmale aufweisen, nicht erlaubt sind: eine feststehende Klinge, eine automatische Klinge, eine Kombination aus feststehender und automatischer Klinge, eine Klingenlänge von mehr als 12 cm. Sollte eines dieser Merkmale vorliegen, darf das Messer nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Die meisten Küchenmesser fallen unter diese Regelung, da sie eine Klingenlänge von mehr als 12 cm haben. Wenn du ein Messer mit dir tragen willst, das nicht diesen Kriterien entspricht, dann solltest du es zu Hause oder in einer privaten Umgebung benutzen.

Darfst du dein neues Messer frei führen? – Rechtliche Regeln beachten

Du hast dir gerade ein neues Messer gekauft? Dann fragst du dich sicherlich, ob du es auch frei führen darfst. Da die Antwort auf diese Frage von der Klingenlänge und der Funktionsweise des Messers abhängt, ist es wichtig, dass du dich vorher informierst. Messer sind in erster Linie Werkzeuge, mit denen du beim Kochen, Essen oder Zuschneiden von Materialien eingesetzt werden. Auch ein Küchenmesser kann durchaus als Waffe gesehen werden, wenn es zu lang oder zu scharf ist. Daher ist es wichtig, dass du dir vor dem Kauf eines Messers überlegst, wofür du es nutzen möchtest. So kannst du sicher sein, dass du ein Messer erwirbst, das du auch legal führen darfst.

Kaufe dein Wurfmesser sicher und legal!

Du bist auf der Suche nach einem Wurfmesser? Dann bist du hier genau richtig! Wurfmesser sind grundsätzlich erlaubnisfreie Gegenstände und dürfen auch privat besessen werden. Allerdings ist es nicht erlaubt, sie in der Öffentlichkeit zu führen. Es gibt auch Messer mit zwei Klingen, die ähnlich wie Wurfsterne aussehen, jedoch nicht als solche eingestuft werden und der Besitz deshalb nicht strafbar im Sinne des StGB ist. Wenn du also auf der Suche nach einem Wurfmesser bist, dann solltest du dich vorher informieren, bevor du eines kaufst, um sicherzustellen, dass du nicht gegen Gesetze verstößt.

Waffenschein beantragen: So erhältst du ihn leicht!

Puh, da musst du aber vorsichtig sein! Denn schließlich braucht man für einen „scharfen Hintern“ wirklich einen Waffenschein. Aber keine Sorge, denn dieser ist eigentlich ganz leicht zu bekommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Waffenschein zu erhalten, je nachdem, was man damit vorhat. Wenn du zum Beispiel eine Waffe zum Schießsport benutzen möchtest, benötigst du lediglich einen entsprechenden Antrag. Wenn du hingegen eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen möchtest, musst du ein paar mehr Schritte unternehmen. Zunächst musst du einen Antrag an deine örtliche Polizeidienststelle schicken. Dort werden sie dann eine Sicherheitsprüfung durchführen und überprüfen, ob du für die Berechtigung eines Waffenscheins qualifiziert bist. Wenn du alle Anforderungen erfüllst, erhältst du schließlich deinen Waffenschein.

Transport von Einhandmessern: Wann ist ein verschlossenes Behältnis notwendig?

In §42 Absatz 2 des Waffengesetzes (WaffG) wird der Transport eines Einhandmessers oder Fixed mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Doch was genau ist ein verschlossenes Behältnis? Für diese Frage gibt es leider keine klare Antwort, denn der Gesetzgeber definiert es nicht näher. Man kann aber davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein Behältnis handeln sollte, das so gut verschlossen ist, dass es von anderen nicht geöffnet werden kann. Deshalb ist es ratsam, die Messer in einer verschließbaren Tasche zu transportieren.

Zusammenfassung

Ohne einen Waffenschein darf der Messer nicht länger als 12 cm sein. Wenn dein Messer länger als 12 cm ist, musst du einen Waffenschein beantragen.

Du kannst ein Messer ohne Waffenschein besitzen, solange es nicht länger als 12 cm ist. Alles, was länger als 12 cm ist, benötigt einen Waffenschein. Also, achte darauf, dass dein Messer nicht länger als 12 cm ist, um Ärger zu vermeiden.

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