Wie lang darf ein mitgeführtes Messer sein? Erfahre die Antwort und mehr Ratgeber-Tipps!

Länge des mitgeführten Messers
banner

Hey du! Wenn du dich schon mal gefragt hast, wie lang ein mitgeführtes Messer sein darf, dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel gehen wir der Frage auf den Grund und schauen uns an, wo die gesetzlichen Regelungen liegen. Lass uns also loslegen!

In Deutschland darf ein mitgeführtes Messer nicht länger als zwölf Zentimeter sein. Alles, was länger ist, gilt als Waffe und darf nicht mitgeführt werden.

Führen von Messern und Anscheinswaffen: Ausnahmen & Einschränkungen

Du musst keinen Waffenschein besitzen, um eine Anscheinswaffe oder ein Messer zu führen. Trotzdem ist das Führen dieser Gegenstände generell verboten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass du dir von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung holst, wenn du auf das Führen des Messers angewiesen bist. Eine weitere Ausnahme gilt für den Transport in einem verschlossenen Behältnis. Damit kannst du ein Messer oder eine Anscheinswaffe sicher transportieren, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Klapp- und feststehende Messer: Darf man das tragen?

Du darfst also problemlos ein Klappmesser mit einer Zweihand-Bedienung besitzen und tragen. Dieses muss eine Klingenlänge von unter 12 Zentimetern haben und darf nicht unter das Waffengesetz fallen. Auch feststehende Messer sind erlaubt, sofern die Klinge nicht länger als 12 Zentimeter ist. Achte aber darauf, dass du dein Messer nur in der Öffentlichkeit tragen darfst, wenn du es notwendig hast – zum Beispiel für die Arbeit. Andernfalls kann es dir Ärger mit dem Gesetz einbringen.

Klingenlänge über 12 cm: Was bedeutet das?

Du fragst dich, was der Begriff „Klingenlänge über 12 cm“ bedeutet? Grundsätzlich bezieht sich dieser Begriff auf Waffen, die aufgrund ihrer Bauart als Anscheinswaffe eingestuft werden. Hierunter fallen vor allem Messer, die eine Klingenlänge von mehr als 12 cm haben. Diese Messer gelten als gefährlich und dürfen deshalb nicht öffentlich getragen werden. Die Klingenlänge wird dabei vom Ende der Griffbeschlägung bis zur Spitze des Messers gemessen. Es ist also zu beachten, dass die Griffschalen sowie das Endstück des Griffs in die Messung nicht mit einbezogen werden. So kann ein Messer, dessen Klinge beispielsweise 11 cm misst, dennoch als Anscheinswaffe eingestuft werden, wenn die Griffbeschlägung und das Endstück des Griffs 1 cm ausmachen.

Einhandmesser: § 42a WaffG beachten!

Du hast ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm? Dann solltest Du wissen, dass es ein Verbot des Führens nach § 42 a WaffG gibt. Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge. Auf den nachstehenden Abbildungen siehst du Beispiele dafür. Auch das Mitführen dieser Messer ist nicht erlaubt. Daher solltest Du vor dem Kauf eines solchen Messers unbedingt darauf achten, dass du die Vorschriften des WaffG beachtest.

Maximale Länge Mitgeführter Messer

Darf man Multitool, Cutter und Teppichmesser tragen?

Das Multitool ist also kein Problem, auch wenn manche Vertreter dieser Werkzeug-Gattung unter das Waffengesetz fallen. Gleiches gilt für Cutter und Teppichmesser, solange du sie nicht führst. Aber Achtung: Nicht immer ist es erlaubt, diese Klingen zu tragen. Daher solltest du sie immer in einem sicheren und verschlossenen Behältnis transportieren. Wenn du nicht sicher bist, ob du ein bestimmtes Werkzeug tragen darfst, ist es immer ratsam, sich vorab bei der Polizei zu informieren.

Messerklingenlänge: Warum unterliegen sie dem Waffengesetz?

Du hast vielleicht schonmal davon gehört, dass bestimmte Messer unter das Waffengesetz fallen können. Aber warum ist das so? Ganz einfach: Das Waffengesetz schreibt eine bestimmte Klingenlänge vor. Wenn ein Messer länger als 12 cm ist, kann es als Waffe eingestuft werden. Dies betrifft zum Beispiel Teppichmesser oder auch Tauchermesser. Also achte auf die Klingenlänge, wenn Du Dir ein Messer kaufen möchtest, denn nicht überall ist es erlaubt, solche Waffen zu besitzen.

Verbotenes Tragen von Hieb- und Stoßwaffen in Deutschland

Du darfst keine Hiebwaffen, Stoßwaffen, Anscheinswaffen oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm außerhalb deines Grundstücks oder deiner Wohnung tragen. Auch Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind nicht erlaubt – egal, wie lang die Klinge ist. Im Zweifel solltest du also lieber die Finger davon lassen. In deinem befriedeten Besitztum, also deinem Grundstück und deiner Wohnung, ist es zwar erlaubt, solche Waffen zu führen. Allerdings musst du beachten, dass du auch dort nicht ungestraft damit herumlaufen darfst.

Messer kaufen: Gesetzliche Richtlinien & sichere Trageoptionen

Du willst ein Messer kaufen, weißt aber nicht genau, welches du tragen darfst? Dann musst du dir keine Sorgen machen, denn §42a des Waffengesetzes gibt dir hier eine klare Richtlinie. Danach sind feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern, jegliche als Hieb- und Stoßwaffen eingestufte Messer und einhändig ausklappbare Klappmesser untersagt. Es ist also wichtig, dass du vor dem Kauf deines Messers auf die Länge der Klinge achtest, damit du nicht gegen das Gesetz verstößt. Natürlich gibt es auch noch andere Messertypen, die du problemlos tragen kannst. Dazu zählen beispielsweise Taschenmesser mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimetern, Laguiole-Messer und Küchenmesser. Auch wenn diese Messertypen nicht gesetzlich verboten sind, solltest du trotzdem vorsichtig sein, wenn du sie in der Öffentlichkeit trägst. Es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und solche Messer nur in den eigenen vier Wänden zu benutzen.

Legales Taschenmesser: §42a-konforme Modelle

Du hast nach einem Taschenmesser gesucht, das du in der Öffentlichkeit legal tragen oder führen kannst? Dann bist du hier genau richtig! §42a-konforme Taschenmesser sind hierfür die perfekte Wahl. Es gibt entweder zweihändig zu öffnende Taschenmesser mit einer Klingenverriegelung oder ohne und auch einhändig zu öffnende Taschenmesser ohne Klingenverriegelung. Letztere lassen sich sehr schnell und einfach öffnen. Welches Taschenmesser für dich das Richtige ist, hängt von deinen persönlichen Vorlieben ab. Wichtig ist, dass du alle rechtlichen Bestimmungen beachtest, bevor du dir ein solches Messer zulegst.

Jagdmesser: Waffengesetz beachten und sicher transportieren

Du hast ein Jagdmesser gekauft und bist stolz darauf? Super! Aber hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass es einem gesetzlichen Rahmen unterliegt? Ja, Jagdmesser fallen unter das Waffengesetz und Du musst Dir, je nach Bundesland und Situation, bewusst sein, dass Du ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ein solches Messer erwerben und mit Dir führen darfst. Wenn Du Dein Messer also unterwegs dabei hast, dann solltest Du dafür sorgen, dass es nicht sichtbar ist. Ein Einhandmesser sollte grundsätzlich in einer Messerscheide verstaut sein und idealerweise in Deinem Rucksack. Achte aber auch darauf, dass die Messerscheide dann verschlossen ist. Denn nur so kannst Du sicher sein, dass Du nicht ungewollt etwas verstößt.

 Länge von Mitgeführtem Messer

Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen in Deutschland nicht erlaubt

Anscheinswaffen sind Gegenstände, die wie eine Waffe aussehen, aber nicht wirklich scharf oder gefährlich sind. Sie werden oft als Requisiten für Theaterstücke oder andere Formen der Unterhaltung verwendet. Hieb- und Stoßwaffen sind Waffen, die zum Schlag oder Stoß auf ein Ziel gerichtet werden. Sie sind in der Regel weniger scharf als Messer. Einhandmesser sind Messer, die eine einhändig feststellbare Klinge haben, wobei die Klinge durch einen Knopf, einen Hebel oder eine andere Vorrichtung eingefahren werden kann. Einhandmesser können eine Klingenlänge von bis zu 12 cm haben. Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als 12 cm ist, sind ebenfalls nicht erlaubt.

In Deutschland sind Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge oder feststehenden Klinge mit einer Länge von mehr als 12 cm nicht erlaubt. Dies liegt daran, dass solche Waffen als gefährlich angesehen werden und als Waffen missbraucht werden können. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an diese Regelung hältst, um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Wenn Du eine solche Waffe trägst, kannst Du eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe erhalten. Denke daher daran, dass es besser ist, auf solche Waffen zu verzichten, als rechtliche Konsequenzen zu riskieren.

Outdoor-Messer: Warum 10 cm die ideale Klingenlänge sind

Du suchst ein Messer für draußen? Dann solltest Du auf eine Klingenlänge von 10 cm achten. Denn ab einer Länge von 8 cm aufwärts wird ein Messer zu einem vielseitig einsetzbaren Tool. 10 cm ist die ideale Größe für Outdoor-Abenteuer. Allerdings solltest Du darauf achten, dass ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 15 cm zu unhandlich wird. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise Macheten, die eine größere Klingenlänge haben können.

Messer kaufen: Welches ist legal? Waffenschein? 50 Zeichen

Du möchtest dir ein Messer kaufen? Dann muss vorher geklärt werden, welches Messer du haben möchtest und ob es legal ist. Ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser mit Arretierung müssen eine Klingenlänge von mindestens 4 cm haben. Solltest du ein Taschenmesser mit nicht arretierbarer Klinge bevorzugen, ist dafür keine Längenbeschränkung vorgesehen. Bedenke aber, dass du bei einem feststehenden Messer oder Klappmesser mit Arretierung auch einen Waffenschein benötigst. Bevor du ein Messer kaufst, solltest du dir also genau überlegen, was du möchtest und ob es legal ist. Dann kannst du dir ganz in Ruhe dein Messer aussuchen. Viel Spaß beim Shoppen!

Mitführen von Messern: Erlaubte und verbotene Arten in Deutschland

Du bist dir unsicher, welche Messer du in deiner Tasche tragen darfst? Kein Problem, wir helfen dir gerne weiter. In Deutschland gelten bestimmte Regeln für das Mitführen von Messern. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 Zentimetern sind erlaubt. Ebenso dürfen Klappmesser, die beidhändig geöffnet werden müssen, mitgeführt werden. Beidseitig geschliffene feststehende Messer (Dolche), Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser fallen dagegen unter das Führungsverbot und dürfen nicht mitgeführt werden, insbesondere in sogenannten Waffenverbotszonen. Achte darauf, dass dein Messer stets sichtbar und zugänglich ist. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Einhandmesser führen: Berechtigtes Interesse erforderlich

Du darfst ein Einhandmesser mit dir führen, wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast. Beispielsweise besteht ein solches Interesse, wenn du deinen Beruf ausübst, Brauchtum pflegst, Sport betreibst oder einem allgemein anerkannten Zweck dienst. Zudem kann das Führen eines Einhandmessers dann erlaubt sein, wenn du es als Werkzeug oder Utensil für den täglichen Gebrauch benötigst, z.B. zum Zerkleinern von Gemüse oder zum Öffnen von Verpackungen.

Transportiere dein Messer über 12cm sicher mit Rucksack/Tasche

Du hast ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern? Dann musst du unbedingt aufpassen, dass du es nicht ohne ein verschlossenes Behältnis transportierst. Denn nur so bist du nach §42 Absatz 2 WaffG auf der sicheren Seite. Genau definiert ist allerdings nicht, was als verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzgebers gilt. Eine gute Idee ist es deshalb, dein Messer in einem Rucksack oder einer Tasche mit Reißverschluss zu transportieren. So bist du auf der sicheren Seite und musst keine bösen Überraschungen befürchten.

Einhandmesser: Erlaubt oder nicht? Erfahre mehr!

Du hast ein Einhandmesser dabei, aber weißt nicht, ob es erlaubt ist? Wir können Dir sagen: Nein, es ist nicht erlaubt und kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dazu gehört die Einziehung des Messers und ein Bußgeld von bis zu 10000 €. Daher solltest Du Dich unbedingt an die Vorgaben halten, wenn Du ein Einhandmesser bei Dir tragen möchtest. Informiere Dich am besten bei Deinem örtlichen Ordnungsamt und überprüfe die lokalen Vorschriften, bevor Du ein Einhandmesser mit Dir trägst.

Der weit verbreitete Aberglaube: Messer verschenken und Freundschaft zerstören

Der weit verbreitete Aberglaube, der gesagt wird, dass man durch ein Messer verschenken die Freundschaft zerstören kann, ist schon sehr alt. Auf der ganzen Welt wird dieser Glaube verbreitet und es gibt viele verschiedene Versionen, wie dieser Aberglaube entstanden ist. Manche sagen, dass es auf einen alten Fluch zurückzuführen ist, der einst einem König aufgezwungen wurde, der seine Freundschaft zu einem anderen König zerstören wollte. Andere behaupten, dass der Aberglaube ein Symbol für die Zerbrechlichkeit der Freundschaft ist, da ein Messer schnell ein Band zerschneiden kann. Egal, welche Version der Wahrheit auch zutrifft, die Idee, dass ein Messer verschenken die Freundschaft zerstören kann, ist weit verbreitet und es ist wichtig, dass man diesen Aberglauben respektiert. Deshalb sollte man besser ein anderes Geschenk wählen, wenn man jemanden mit einem Geschenk überraschen möchte.

Wurfmesser Besitzen: Erlaubt, aber Nicht in der Öffentlichkeit

Du darfst Wurfmesser zwar grundsätzlich besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit führen. Es gibt auch Messer mit zwei Klingen, die zwar ähnlich gefährlich wie ein Wurfstern aussehen, jedoch nicht als solche eingestuft sind. Der Besitz dieser Messer ist trotz ihres Aussehens nicht strafbar. Beim Umgang mit Wurfmessern solltest Du aber trotzdem immer vorsichtig sein, um Verletzungen zu vermeiden.

Messer in der Öffentlichkeit: Verstoß gegen Gesetze vermeiden

Du solltest wissen, dass gefährliche Waffen, wie Stilettos, Springmesser und Bajonette, nicht nur nicht importiert und hergestellt werden dürfen, sondern auch das Mitführen aller anderen Messertypen in der Öffentlichkeit, wie Städte, Straßen und öffentliche Verkehrsmittel, nicht erlaubt ist. Wenn du also in der Öffentlichkeit unterwegs bist, sei dir bewusst, dass das Mitführen von Messern nicht erlaubt ist. Es ist also wichtig, dass du dich an die geltenden Gesetze hältst.

Schlussworte

Es kommt darauf an, wo du dich befindest, aber in der Regel dürfen mitgeführte Messer nicht länger als 12 cm sein. Beachte aber, dass es je nach Ort und Land verschiedene Regeln gibt. Also informiere dich am besten vor deinem Ausflug, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

Fazit: Da es in Deutschland keine einheitliche Regel für die Länge von mitgeführten Messern gibt, solltest Du Dich vor dem Kauf genau über die geltenden Gesetze in Deiner Region informieren, um sicherzustellen, dass Du nicht gegen das Gesetz verstößt.

banner

Schreibe einen Kommentar