Welches Messer darf ich mit mir führen? Alles was du wissen musst in Deutschland

Messerführung in Deutschland
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Hallo zusammen,
heute möchte ich mit euch über das Thema sprechen: Welches Messer darf ich mit mir führen? Es gibt viele verschiedene Messer, aber manche davon sind verboten. In diesem Beitrag werde ich euch erklären, welche Messer erlaubt sind und welche nicht. Also, lasst uns direkt loslegen!

Es kommt darauf an, wo du bist und was du vorhast. In Deutschland darfst du in der Regel keine Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm bei dir tragen. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel beim Angeln oder Jagen. In solchen Fällen kannst du auch ein längeres Messer dabei haben.

Halte dich an die Regeln: Keine Waffen, keine Gefahr

Du darfst also nicht mit einer Hieb- oder Stoßwaffe, einer Anscheinswaffe oder einem feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm oder einem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge außerhalb deines Grundstücks oder deiner Wohnung herumlaufen. Wenn du dich in deiner Freizeit damit auf der Straße bewegst, kann es sein, dass du eine Geldstrafe erhältst. Besser ist es aber, wenn du dich an diese Regel hältst und dich nicht in Gefahr begibst.

Anscheinswaffen, Hieb- & Stoßwaffen: Was ist in Deutschland erlaubt?

Du hast sicher schon von Anscheinswaffen gehört. Aber was genau sind sie? Anscheinswaffen sind Gegenstände, die eine Waffe nachahmen, aber in Wirklichkeit keine sind. Sie sind zwar zur Einschüchterung gedacht, können aber nicht als Waffe verwendet werden. Einige Beispiele für Anscheinswaffen sind: Gaspistolen, Spielzeugpistolen, Softairgewehre, Plastikgewehre und Airsoftwaffen.

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die zur Abwehr oder zur Verletzung einer Person verwendet werden können. Beispiele sind Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte und Baseballschläger.

Außerdem sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm in Deutschland verboten. Einhandmesser haben eine Klinge, die mit einer Hand festgestellt werden kann, während ein feststehendes Messer eine Klinge hat, die nicht ausgeklappt werden kann.

Es ist wichtig, dass Du weißt, dass diese Gegenstände in Deutschland nicht erlaubt sind. Wenn Du nicht sicher bist, ob etwas legal ist, kannst Du immer die Polizei anrufen und fragen. Sie werden Dir helfen, die Gesetze zu verstehen und sicherzustellen, dass Du dich immer an die Regeln hältst.

Butterfly- und Springmesser in Deutschland verboten?

Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser und Balisong-Messer sind in Deutschland verboten. Es gibt aber Ausnahmen für Fallmesser, die von Behörden wie der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zoll verwendet werden dürfen – solange das Waffengesetz dies nicht ausdrücklich verbietet. Allerdings müssen auch hier strenge Regeln eingehalten werden. So ist zum Beispiel das Tragen von solchen Messern meist untersagt, es sei denn, es besteht ein Dienstbedarf.

Klappmesser in Deutschland: Darf man sie kaufen und besitzen?

In Deutschland ist es erlaubt, Klappmesser zu kaufen und auch zu besitzen. Allerdings ist das öffentliche Führen solcher Messer, die sich mit nur einer Hand feststellen lassen, nicht gestattet. Dazu zählen beispielsweise Einhandmesser, die ein sogenanntes „Klappmechanismus“ besitzen. Dieses System ermöglicht es, die Klinge schnell und einfach mit nur einer Hand zu öffnen und zu schließen. Für den Einsatz im Alltag gibt es allerdings viele Alternativen, die legal und sicher sind. Zum Beispiel gibt es Messer, bei denen die Klinge mit zwei Händen geöffnet werden muss. So kannst du deine täglichen Aufgaben gefahrlos und ohne Ärger erledigen.

Welches Messer darf ich mit mir tragen?

Springmesser tragen: Nur mit Ausnahmen erlaubt!

Du solltest lieber auf Nummer sicher gehen und kein Springmesser bei Dir tragen, denn das deutsche Waffengesetz besagt, dass der Umgang mit solchen Messern verboten ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: So dürfen Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und deren Klinge eine Länge von maximal 8,5 Zentimetern nicht überschreitet, und die nicht zweiseitig geschliffen sind, weiterhin benutzt werden. Wenn nur ein Merkmal unerfüllt ist, dann greift jedoch das Verbot. Deswegen empfehlen wir Dir, lieber kein Risiko einzugehen und auf das Tragen von Springmessern zu verzichten.

Karambit in Deutschland: Waffengesetz, Klingenlänge & mehr

In Deutschland ist das Karambit eine Waffe, die nach dem Waffengesetz geregelt wird. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bist du berechtigt, es zu erwerben und zu besitzen. Der Durchschnitt der Klingenlänge beim Karambit beträgt 10,5 Zentimeter. Es ist eine gefährliche Waffe, die unter Umständen zu tödlichen Verletzungen führen kann. Daher solltest du äußerst vorsichtig sein, wenn du dich entscheidest, ein Karambit zu erwerben. Neben der Klingenlänge variieren auch die Griffe und das Design je nach Hersteller.

Paragraf 42a WaffG: Verbot von Anscheinswaffen und tragbaren Gegenständen

Der Paragraf 42a des Waffengesetzes (WaffG) untersagt es, Anscheinswaffen und bestimmte tragbare Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen. Dies betrifft alle Gegenstände, die aus der Ferne einer Waffe ähneln, beispielsweise Softair-Pistolen, Schreckschusspistolen oder Gegenstände, die aussehen wie Messer, Schlagringe oder Keulen. Diese Gegenstände sind in der Öffentlichkeit nicht erlaubt, da sie oft eine ernste Gefahr darstellen können, da sie leicht mit echten Waffen verwechselt werden können. Auch das Führen von Gegenständen, die als Waffen benutzt werden könnten, ist untersagt. Beispiele dafür sind Baseballschläger, Stöcke, Gartenscheren, etc. Das Verbot gilt für alle Personen, die in der Öffentlichkeit unterwegs sind, so dass Du Dich daran halten musst, wenn Du zum Beispiel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto unterwegs bist.

§42a-konforme Taschenmesser: 2 Arten & Klingenverriegelung

Du hast vielleicht schon einmal von §42a-konformen Taschenmessern gehört. Diese Messer dürfen in der Öffentlichkeit getragen und geführt werden, ohne dass du ein juristisches Problem bekommst. Es gibt hierbei zwei Arten: Zweihändig zu öffnende Taschenmesser, die mit oder ohne Klingenverriegelung sind, sowie einhändig zu öffnende Taschenmesser ohne Klingenverriegelung. Die Verriegelung sorgt dafür, dass das Messer nicht zufällig aufgeht und schützt damit den Träger vor einer unbeabsichtigten Verletzung. Es ist also wichtig, vor dem Kauf zu überprüfen, ob das Messer über eine solche Verriegelung verfügt.

Gesetzliche Bestimmungen zu Messern: Welche Messer darfst Du besitzen?

Du fragst Dich, welche Messer Du unbedenklich besitzen und tragen darfst? Gesetzlich erlaubt sind alle Klappmesser, die eine Zweihand-Bedienung benötigen und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 Zentimetern, sofern nicht das Waffengesetz greift. Selbstverständlich dürfen Klappmesser auch länger sein, es ist aber empfehlenswert, dass Du Dich in Deinem Bundesland über die gesetzlichen Bestimmungen informierst. In einigen Bundesländern sind Messer, die länger als 12 Zentimeter sind, verboten. Außerdem solltest Du darauf achten, dass Du das Messer nicht in öffentlichen Bereichen trägst, da auch das verboten ist.

Kauf eines Messers: Längenbeschränkungen beachten!

Du bist auf der Suche nach einem Messer? Dann solltest du wissen, dass alle feststehenden Messer und Klappmesser mit Arretierung ab einer Klingenlänge von 4 cm verboten sind. Wenn du ein Taschenmesser mit Slipjoint/nicht arretierbarer Klinge suchst, musst du dir darüber keine Gedanken machen – dann gibt es keine Längenbeschränkung. Es lohnt sich jedoch, vor dem Kauf noch einmal zu prüfen, ob das Messer erlaubt ist. Denn je nach Bundesland können die Regelungen unterschiedlich sein. So musst du zum Beispiel in einigen Ländern, zum Beispiel in Bayern, eine spezielle Erlaubnis besitzen, um ein Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu erwerben. Wenn du also ein Messer kaufen möchtest, informiere dich am besten vorher über die geltenden Gesetze.

Messer tragen: welche sind erlaubt?

Einhandmesser: Nicht überall erlaubt! § 42a Waffengesetz

Du darfst ein Einhandmesser nicht überall mit hinnehmen. Laut § 42a des Waffengesetzes darfst du es nur auf deinem eigenen Grundstück bei dir tragen. Es ist nicht erlaubt es in der Hosen- oder Jackentasche, im Auto oder anderswo mitzunehmen. Der einzige Weg, wie du es legal bei dir haben kannst, ist, es in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Verstößt du gegen diese Bestimmungen, kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die Regeln hältst!

Waffengesetz: Max. 12 cm Klingenlänge für Messer

Grundsätzlich ist es laut § 42a des Waffengesetzes verboten, ein Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm zu tragen. Es spielt keine Rolle, ob du ein Modell mit einschneidiger oder fester Klinge hast. In vielen Fällen kann das Führen eines solchen Messers als Straftat gewertet werden. Daher solltest du vor dem Kauf eines Messers stets überprüfen, ob die Klinge kürzer als 12 cm ist und sicherstellen, dass du es nicht mit dir herumträgst. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich auch an eine Beratungsstelle wenden, die dir bezüglich der erlaubten Klingenlänge weiterhelfen kann.

Mit feststehenden Messern sicher umgehen: Einhandmesser in Waffenverbotszonen nicht erlaubt

Du kannst ungefährlich mit feststehenden Messern bis zu einer Klingenlänge von 12 Zentimetern umgehen. Klappmesser, die beidhändig geöffnet werden müssen, sind ebenfalls erlaubt. Allerdings sind beidseitig geschliffene feststehende Messer (Dolche), Hieb- und Stoßwaffen sowie Einhandmesser in sogenannten Waffenverbotszonen verboten. In diesen Zonen ist es nicht erlaubt, solche Waffen mitzuführen, da sie als besonders gefährlich gelten.

Kaufe und Besitze Multitools ohne Panik!

Keine Panik: Das Multitool ist nicht in Gefahr! Zwar fallen manche Vertreter dieser Werkzeug-Gattung unter das Waffengesetz, aber keine Sorge: Du kannst dein Multitool ohne Bedenken kaufen und besitzen. Gleiches gilt auch für Cutter und Teppichmesser. Wichtig ist nur, dass Du diese Klingen nicht offen herumträgst. Der Besitz und der sichere Transport in einem verschlossenen Behältnis ist jederzeit erlaubt. Also keine Angst – Du musst nicht auf das Multitool verzichten!

Machete legal nutzen: Haumesser in den eigenen vier Wänden

Du möchtest gerne eine Machete besitzen, aber es in der Öffentlichkeit nicht tragen? Dann musst du nicht verzagen! Denn auch wenn es in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist, eine Machete zu tragen, kannst du sie dennoch legal nutzen. Ein ‚Haumesser‘, wie die Machete auch genannt wird, kannst du auf deinem Privatgrundstück oder in deinen eigenen vier Wänden nutzen. Allerdings solltest du beachten, dass die Klinge der Machete nicht länger als 12 cm sein darf, wenn du sie in der Öffentlichkeit tragen möchtest.

Messerlänge: 12 cm – Einhandmesser dürfen getragen werden

Es ist untersagt, ein Messer über eine festgelegte Klingenlänge hinaus mit sich zu führen. Diese Länge beträgt 12 cm. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und der Einziehung des Gegenstands geahndet werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Es ist durchaus erlaubt, ein Einhandmesser zu tragen, wenn ein sachlicher Grund dafür besteht. In diesem Fall ist es wichtig, dass du dich an die geltenden Gesetze und Vorschriften hältst.

Sichere deinen Rucksack mit einem Schloss

Du hast einen Rucksack, der ordnungsgemäß verschlossen ist. Das bedeutet, dass er durch ein Schloss, eine andere Schließeinrichtung oder durch festes Verschnüren gegen einen unerlaubten Zugriff von außen gesichert ist. So kannst du sicher sein, dass deine Dinge im Rucksack sicher vor neugierigen Blicken und unerlaubten Zugriffen sind.

Messer in der Öffentlichkeit: Klingenlänge und Rechtsfolgen

Du darfst keine Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm oder Einhandmesser in der Öffentlichkeit tragen. Diese Messer sind nur für den persönlichen Gebrauch auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Verstöße gegen diese Regel können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist also wichtig, dass du dich an die geltenden Gesetze hältst und diese einhältst, um keine Ärger zu bekommen.

Transportieren von Einhandmessern: Verschlossenes Behältnis notwendig

Du musst beim Transport eines Einhandmessers oder Fixed mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern unbedingt darauf achten, dass das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Der Gesetzgeber gibt zwar keine konkrete Definition dafür, was ein verschlossenes Behältnis im Sinne des Waffenrechts ist, aber meistens ist es ein Behältnis, das eine einfache Art des Öffnens und Schließens besitzt und die Abdeckung der Klinge gewährleistet. Zudem sollte man bei der Auswahl des Behältnisses darauf achten, dass es robust und stabil genug ist, um den Transport zu ermöglichen.

Verbotene Messer in der Öffentlichkeit: §42a Waffengesetz

Du sollst keine feststehenden Messer in der Öffentlichkeit tragen, die eine Klingenlänge von über 12 Zentimetern haben oder als Hieb- und Stoßwaffen eingestuft werden. Auch einhändig ausklappbare Klappmesser sind nach §42a des Waffengesetzes in Deutschland verboten. Dies betrifft vor allem kleinere Messer, die in der Hosentasche getragen werden können. Das Verbot gilt in allen öffentlichen Orten, wie etwa Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Parks. Wenn du dich an das Trageverbot hältst, kann es zu keinerlei rechtlichen Konsequenzen kommen.

Zusammenfassung

In Deutschland darfst Du ein Messer mit einer Klingenlänge von maximal 12 cm bei Dir tragen. Alles, was länger als 12 cm ist, ist verboten. Außerdem kannst Du nur ein Messer mit einer festen Klinge tragen, kein Klappmesser oder ein Messer mit automatischer Öffnung. Darüber hinaus darfst Du kein Messer tragen, das gefährlich aussieht, z.B. ein Springmesser. Wenn Du nicht sicher bist, ob das Messer, das Du tragen möchtest, legal ist, dann frag am besten einen Anwalt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du nur ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von max. 6 cm mit dir führen darfst. Alles andere ist verboten und kann zu empfindlichen Strafen führen. Sei also vorsichtig und informiere dich gut, bevor du ein Messer mit dir führst.

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